Entsetzt zeigt sich die FWG Stadtratsfraktion über die Antwort von Finanzministerin Doris Ahnen bezüglich der Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von 171 Millionen Euro aufgrund von Klagen von Ludwigshafener Firmen.
Vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar ist die Nichtinformation der Stadt Ludwigshafen über die Klagen in Millionenhöhe. Tatsächlich sieht die AO in § 184 Abs. 3 AO und § 21 Abs. 3 FVG sehr große Rechte, Akteneinsicht, Teilnahme an Betriebsprüfungen vor. Warum wurde dies Ludwigshafen nicht zugebilligt? Ganz offensichtlich ist das Finanzministerium an einer guten Zusammenarbeit mit Ludwigshafen nicht interessiert! Die Berufung auf das Steuergeheimnis erscheint als große Ausrede, den was der Zeitpunkt der Information der Stadt Ludwigshafen über die Hintergründe mit dem Steuergeheiminis zu tun hat, ist wohl das Geheimnis der Finanzministerin.
Der dauernde Verweis auf das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ – kurz PEK-RP bringt zwar eine gewisse Entlastung, löst aber die dringenden Haushaltsprobleme Ludwigshafens nicht. Mit der jetzigen Gewerbesteuerrückzahlung von 171 Millionen Euro hat das Programm überhaupt nichts zu tun. Hinzu kommt, dass diese hohen Schulden durch eine jahrelange Unterfinanzierung durch das Land aufgelaufen sind.
Nach Ansicht der Freien Wähler ist das Land auf jeden Fall verantwortlich für die Zahlung von etwa 40 Millionen Euro Zinsen. Daher muss dringend die Möglichkeit einer Klage von erfahrenen Anwälten geprüft werden. Hinzu kommt die zu viel gezahlte Gewerbesteuerumlage, die wohl auch nicht erstattet wird!
Angesichts der Höhe der Rückzahlungen fordert die FWG-Fraktion weitere Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
FWG-Fraktionsvorsitzender