FWG: Land muss rückwirkend die Stadt entschädigen!

Laut Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist die Finanzierung ‎unserer Stadt seit Jahren verfassungswidrig.‎ Den ständig wachsenden Zuständigkeiten wurden seitens des Landes die hierfür erforderlichen Mittel nicht zur Seite gestellt. Damit muss jetzt Schluss sein, fordert Dr. Rainer Metz von der Fraktion der FWG Ludwigshafen – das Landesverfassungsgericht habe Recht gesprochen. Nun gelte es auch die Folgen des jahrelangen Unrechts zu kompensieren. „Das Land ist zumindest moralisch verpflichtet einen Ausgleich zu schaffen für all jene Mittel, die unserer Stadt entgangen sind„, fordert Metz – denn was nicht recht sei, ist unrecht und unsozial. Neben einer Neuordnung der Finanzstruktur für die Zukunft, muss auch dringend eine Lösung bei der Altschuldenproblematik gefunden werden.   Die Stadt wird alleine niemals über 1,5 Milliarden Euro Schulden abtragen können, die als Folge der gesetzwidrigen Minderzahlungen des Landes entstanden seien. Als eine weitere mögliche Maßnahme zur Kompensation könne die Übertragung von Landesimmobilien an die Stadt dienen. Geeignete Flächen befänden sich bspw. entlang des Luitpoldhafens.

Jetzt gelte es im Landtag der Stadt Ludwigshafen zu ihrem Recht zu verhelfen. ‎Bereits in seiner Haushaltsrede hatte Metz dabei Roß und Reiter genannt. Er sieht besonders die Ludwigshafener Landespolitikerinnen und Landespolitiker mit Regierungsbeteiligung in der Pflicht. Nun könnten Frau Simon mit ihrem hervorragenden Listenplatz bei der SPD und Herr Dr. Braun als Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag zeigen, was ihr Einfluss wert sei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender