Der politische Wille bei Alt-Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse (CDU) und dem ehemaligen Bäder-Dezernenten Wolfgang van Vliet verhinderten den Bau eines Kombibades. Beide hatten keinerlei Interesse an einer solchen Einrichtung. Stattdessen zahlt Ludwigshafen annähernd zwei Millionen Euro jährlich als Zuschuss für die bestehenden Bäderlandschaft.
Bei der Sanierung des Freibades am Willersinn für 10 Millionen Euro wurde die große Chance gleichzeitig ein Kombibad zu errichten nicht genutzt und die jetzige finanziell sehr teure und unzureichende Situation zementiert. Die Stadt Speyer hat in einer ähnlichen Lage das bestehende Bad mit großem Erfolg zum Kombibad „Bademaxx“ für 14 Millionen Euro mit starker finanzieller Unterstützung des Landes umgesetzt und betreibt somit kostengünstiger ein Bad mit einem für die Bürger sehr anspruchsvollem Angebot.
Nach Ansicht der FWG Ludwigshafen hat ein Kombibad einen enormen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber den drei dezentralen Standorten in der Stadt und sollte daher zwingend in die zukünftige Ausrichtung einer wirtschaftlich denkenden Verwaltung auf der Agenda bleiben. Laut Verwaltung verweigert die Haushaltsaufsicht der Stadt wegen ihres Schuldenbergs die Genehmigung für einen Neubau in Eigenregie und zwingt mit diesen Entscheidungen die Stadt Ludwigshafen zu weiterhin hohen laufenden Ausgaben in diesem Bereich für ein unzureichendes Angebot. „Das ist keine nachhaltige Steuerung einer Kommune. Hier muss sich nach der Landtagswahl dringend etwas ändern. Wenn sich die Stadtverwaltung ernsthaft seit 20 Jahren mit dem Thema Kombibad beschäftigt und in dieser Zeit nichts auf die Beine stellt, dann haben wir entweder in der eigenen Verwaltung und/oder im Land ein echtes Problem.“ resümiert Dr. Rainer Metz.
Für die FWG ist die fehlende Bezuschussung durch die Landesregierung bei einer Zusammenarbeit mit einem Investor (zweite geprüfte Option) ebenfalls der Hauptgrund, weshalb diese Möglichkeit für die Stadt ein zu hohes finanzielle Risiko darstellt.
„Niemand kann sagen, dass wir mit einem Kombibad nicht wesentlich den Kostendruck in diesem Bereich verbessen und entlasten würden. Die ADD stuft ein Kombibad als freiwillige Leistung ein, also zählt ein Schwimmbad für die Landesregierung -übrigens genauso wie der ÖPNV- für die Stadt als nicht notwendig. Wann wachen wir Bürger endlich auf und ändern dieses System?“ antwortet Rainer Metz auf die Begründung der Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion