Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am Freitag, 25. September, die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen. Beide Kommunen wollen den Rechtsweg weitergehen; das Gericht hat die Berufung zugelassen. Die schriftliche Begründung des Urteils stand zunächst noch aus.
Die Klagen von Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz beruhen auf einer anderen konkreten Ausgangslage als der von Ludwigshafen vorbereitete Klageweg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf Ludwigshafen übertragen und nimmt das weitere Vorgehen der Stadt nicht vorweg.
Für die Stadtratsfraktionen von CDU, SPD, FWG und FDP ist die Entscheidung kein Schlussstrich. Sie zeigt vielmehr, dass die Frage der kommunalen Finanzausstattung weiter geklärt werden muss – politisch und, wenn nötig, vor Gericht. Nach Angaben der Kommunalverbände sind insgesamt 43 Klagen anhängig; fünf davon sind als Musterklagen anerkannt.
Auch Ludwigshafen bereitet den Klageweg öffentlich vor. Dabei geht es nicht allein um die Verantwortung des Landes: Bund und Land müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Kommunen die ihnen übertragenen Aufgaben dauerhaft finanzieren können.
Wie eng der finanzielle Spielraum Ludwigshafens ist, zeigt der Entwurf des neuen Doppelhaushalts. Rund 64 Prozent der Aufwendungen im Haushalt 2027 entfallen auf soziale Sicherung sowie Personal und Versorgung. Die Zahl beschreibt gebundene und laufende Ausgaben – sie bedeutet nicht, dass die übrigen 36 Prozent frei verfügbar wären. Hinzu kommt das strukturelle Defizit im Sozialbereich, das die Stadt dauerhaft belastet. Zugleich soll das Eigenkapital nach der Finanzplanung von 718,6 Millionen Euro Ende 2024 auf voraussichtlich minus 113 Millionen Euro Ende 2030 sinken.
„Die Klagen anderer Kommunen mögen in erster Instanz abgewiesen worden sein. Die finanziellen Probleme, die dahinterstehen, sind damit aber nicht verschwunden. Wenn Defizite wachsen und das Eigenkapital aufgezehrt wird, gerät die Handlungsfähigkeit der Städte immer weiter unter Druck. So kann es dauerhaft nicht weitergehen“, erklären die Fraktionen.
Eine Klage ist kein Selbstzweck und ersetzt keine politische Lösung. Sie kann aber notwendig sein, wenn sich die strukturelle Unterfinanzierung trotz wiederholter Forderungen nicht beheben lässt. Deshalb muss Ludwigshafen seine rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen und den eingeschlagenen Weg konsequent vorbereiten.
Land und Bund müssen jetzt eine faire und dauerhaft tragfähige Finanzierung der Kommunen sicherstellen. Der entscheidende Punkt darf nicht erst erreicht sein, wenn Städte ihre Aufgaben kaum noch erfüllen können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Uebel Julia May Dr. Rainer Metz Hans-Peter Eibes
CDU-Fraktion SPD-Fraktion FWG-Fraktion FDP-Fraktion